Della Valle

Kindesvertretung

Einfache Sprache

Angebot

Kindes­schutzbehörden und Gerichte können mich als Ver­treter eines Kindes einsetzen, ins­besondere, wenn dessen Unter­bringung Gegen­stand des Ver­fahrens ist oder wenn Eltern bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge und Obhut oder bezüglich wichtiger Fragen des Kontaktrechts unter­schiedliche Anträge stellen. Beim Honorar richte ich mich nach der Ent­schädi­gungs­praxis der jeweiligen (Gerichts-)​Behörde.

Arbeitsweise

Meine Arbeitsweise ist von der Haltung geprägt, dass die Be­dürf­nisse des Kindes jederzeit ins Zentrum gestellt werden müssen. Damit das Kind auch in be­lasten­den Lebens­situationen Selbst­wirksamkeit erfahren und daraus Kraft schöpfen kann, möchte ich seine grösst­mögliche Partizi­pation sicher­stellen.

Ich orientiere mich am drei­dimensio­nalen Handlungs­modell. Das Modell geht von drei Handlungs­ebenen – anwaltliche Ver­tretung des Kindes, Aufdecken der Fall­kon­stellation und Sozial­geflechts­arbeit – aus, die grund­sätzlich gleich­berechtigt neben­einander­stehen. Je nach Fall­kon­stellation ist die eine oder andere Ebene schwer­gewichtig zu bearbeiten. Daraus ergibt sich, dass ich mehrmals mit dem Kind spreche und es während des Ver­fahrens informiere und begleite. Ich spreche mit Eltern und Dritten, um ein um­fassendes Ver­ständnis der Lebens­welt des Kindes zu erhalten. Ich wirke am Zustande­kommen von ein­ver­nehmlichen Lösungen mit und nehme die pro­zessualen Rechte des Kindes wahr.

Wo die Gespräche geführt werden, entscheide ich situativ. Dies kann am Wohnort des Kindes oder in einer anderen ver­trauten Umgebung sein. Für ein neutrales Gesprächs­setting steht mir in der Gemein­schafts­praxis FeniceRosa in Winter­thur ein kind­gerecht ein­gerich­teter Raum zur Verfügung, fünf Minuten zu Fuss vom Bahnhof entfernt.

Unabhängigkeit

Bei jeder Mandats­annahme stelle ich sicher, dass meine Unabhängigkeit gegeben ist. Aufgrund meiner aktuellen Anstellung bei der KESB Toggenburg nehme ich keinerlei Mandate von (Gerichts-)​Behörden im Kanton St.Gallen an.

Salvatore Della Valle

Geboren 1985, auf­gewachsen in der Stadt St.Gallen. Heute lebe ich mit meiner Familie im Kanton Zürich.

Aus- und Weiterbildung

Berufserfahrung

Sprachen

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Zusammenfassung in Einfacher Sprache

Hallo!
Ich heisse Salvatore Della Valle.
Ich vertrete Kinder.

Das mache ich, wenn ein Gericht oder eine Kindes- und Erwachsenen-Schutz-Behörde (KESB) einen Entscheid fällen muss, bei dem es um das Kind geht.

Normalerweise setzen sich die Eltern für die Interessen ihres Kindes ein. Das gilt auch für Verfahren beim Gericht oder bei der KESB.

Es gibt aber Situationen, in denen es wichtig ist, dass eine unabhängige Person sich für die Interessen des Kindes einsetzt. Zum Beispiel wenn die Eltern bei wichtigen Fragen unterschiedliche Meinungen haben. Eine wichtige Frage ist etwa, bei wem das Kind wohnen soll. Oder wenn die KESB bestimmen will, dass das Kind nicht mehr bei seiner Familie leben darf und an einem anderen Ort wohnen soll.

In diesen Fällen kann das Gericht oder die KESB mich als Kindesvertreter einsetzen. Wenn ich eingesetzt werde, lese ich die Akten durch. Dann rufe ich die Eltern oder direkt das Kind an. Ich spreche normalerweise mehrmals mit dem Kind. Ich spreche auch mit den Eltern und weiteren Personen, die im Leben des Kindes wichtig sind.

Wenn ich alles erledigt habe, bekommt das Gericht oder die KESB Post von mir. In der Post steht, was ich für das Kind sagen und beantragen möchte.

Wenn das Gericht oder die KESB einen Entscheid fällt, erkläre ich dem Kind, was im Entscheid steht und wie es weitergeht.

Das Kind steht für mich immer im Zentrum. Es soll alles haben, was es zum Leben braucht. Es soll sich gut entwickeln können. Es soll auch vor Gefahren und Schaden geschützt und unterstützt werden.

Die Meinung des Kindes ist mir sehr wichtig. So gut es kann, soll das Kind bei Entscheidungen des Gerichts oder der KESB mitbestimmen dürfen.


Auszüge dieses Texts stammen aus der Broschüre «Informationen zum Kindesschutz in leicht verständlicher Sprache» der Kantone Bern, Solothurn und Zürich.

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